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Medizin und Gesundheit

Aufguss: Was tun bei Gesundheitsproblemen von Gästen?
 
Frage:
Wie kann ich mich als Aufgießer absichern, damit ich bei gesundheitlichen Problemen der Saunabesucher durch den Aufguss nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann?
 
Antwort:

Für die Durchführung von Aufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen gilt im Sinne der Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823), dass Vorkehrungen gegen voraussehbare, nahe liegende Gefahren getroffen werden müssen, die durch eine gewöhnliche Nutzung entstehen können. Dieses kann z.B. der Einsatz von Aufgussmitteln sein, bei denen allergische Reaktionen nicht aus-geschlossen werden können oder eine Überforderung der Aufgussteilnehmer in thermischer oder zeitlicher Hinsicht. Eine Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen der Geschädigten führen. Zur Beurteilung der Gefahrensituation in den Saunabetrieben gibt es Veröffentlichungen (z.B. Deutscher Sauna-Bund e.V. [Hrsg.]: Sicherheit in Saunabädern. Ein Leitfaden für die Betriebsführung, Bielefeld 2005) zur Aufgussdurchführung und zu den Risiken von Duftstoffen (z.B. Sicherheitsdatenblätter der Hersteller).
 

Damit die Aufgussteilnehmer aber nicht durch die Intensität des Aufgusses oder durch die Anwendung eines Duftstoffes überrascht werden, sollte das Aufgusspersonal vor Beginn des Aufgusses die zeitliche Dauer und den aufzugießenden Duftstoff benennen. Aufgussteilnehmer, die damit nicht einverstanden sind, könnten dann noch den Saunaraum verlassen.
 

Außerdem sollte das Personal den Hinweis geben, dass bei gesundheitlichen Problemen der Saunaraum jederzeit verlassen oder auf der Stufenbank nach unten gewechselt werden könne. Manchmal trauen sich Aufgussteilnehmer so etwas aufgrund eines vermeintlichen Gruppendrucks nicht zu. Darüber hinaus sollte sich generell das Badpersonal bei gesundheitlichen Problemen von Saunagästen als Ansprechpartner anbieten.
 

Im Übrigen ist es ratsam, dass die Betriebsleitungen die Hinweisempfehlung in eine Dienstanweisung übernehmen.

 

 
 
Rolf-A. Pieper
Geschäftsführer des Deutschen Sauna-Bundes
Kavalleriestraße 9
33602 Bielefeld
 
 
 
 

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Foto: Deutscher Sauna-Bund